Benutzung der Sportanlagen – unter Berücksichtigung der aktuellen VO des Landes Niedersachsen

Ramelsloh, 15.05.2020

Seit dem 6. Mai dürfen wir uns nun wieder sportlich im Rahmen von Vereinssport wieder ertüchtigen, im Freien. Wir bitten dies zu berücksichtigen und davon abzusehen, Sport in der Ballsport- und Tennishalle zu machen.

Im Freien haben wir den Mindestabstand zu respektieren, welcher anders als im Einzelhandel nicht 1.5m beträgt, sondern 2m. Des Weiteren haben wir eine Dokumentationspflicht, welche den Übungsleitern überlassen wurde zu machen. Diese sind unter Berücksichtigung der Verordnung des Landes anzufertigen, um mögliche Infektionsketten schnellstmöglich aufzuklären. Diese werden nur auf Nachfrage des Gesundheitsamtes herausgegeben.

Dies führt zu dem Punkt, das wir gezwungen sind, alle Tätigkeiten die nicht im Rahmen des Trainings, wie bspw. die Benutzung der Tennisanlage an der Ohlendorfer Str. zu dokumentieren. Jeder der die Anlage außerhalb des Trainings benutzen will, muss sich über das Formular anmelden und darf ohne Rückmeldung sich nicht auf dem Gelände sportlich betätigen.

Formular

Der Verein distanziert sich hiermit von allen die Sport auf der Anlage machen, die nicht vorher angemeldet und bestätigt wurden bzw. die nicht im Rahmen vom offiziellen Training statt findet.

Gez. der Vorstand