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-- Allgemein: Aufnahmegebühr = 2facher Monatsbeitrag -- -- Kinder deren Eltern Hartz IV beziehen, sind ab 01.04.2010 beitragsfrei. Die Aufnahmegebühr entfällt. (Näheres auf der Geschäftsstelle)
Erläuterung: - Die Mitgliedschaft im Tennis dauert mindestens 12 Monate. Ein Wiedereintritt nach Kündigung ist vor Ablauf von 12 Monaten nur in Ausnahmefällen möglich.
- Die Beitragszahlung erfolgt vierteljährlich per Banklastschrift (Einzugsverfahren). - Auf Wunsch wird eine Rechnung gg. eine Gebühr von 5,00 € erstellt
(Stand Februar 2010) |
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